Notwendigkeit von Kotuntersuchungen

 

 

Igel sind hauptsächlich Insektenfresser mit kleinem carnivorem Anteil, d.h. sie fressen
auch in kleinen Mengen Aas oder mal ein Ei, wenn sich die Gelegenheit bietet. Da
aber der Mensch immer mehr Flächen bebaut, es weniger Naturhecken usw. gibt, zerst
ören wir seine Grundnahrung, wie beispielsweise Laufkäfer, auf ein Minimum. Zumal
insgesamt durch den ächendeckenden Einsatz von Insektiziden Insekten jeglicher Art
extrem zurückgegangen sind. Um nicht zu verhungern muss der Igel auf Regenwürmer
und Nacktschnecken ausweichen, die aber Hauptüberträger seiner häufigsten Innenparasiten
(Nacktschnecken übertragen Lungenwürmer und Regenwürmer z.B. Haarwürmer)
sind.Das stellt für den Igel allzu oft einen Teufelskreis aus Hunger und zusätzlichem Befall
mit Innenparasiten dar, die bei den schon ausgemergelten Tieren ein immer leichteres
Spiel haben. Und so werden uns dann schwache, abgemagerte, oft genug hustende und
schlicht schwerkranke Igel gebracht. Daher ist es sehr wichtig, den Kot der Igel zeitnah
auf Parasiten untersuchen zu lassen.

 

Warum 3 Tage sammeln?

 

Parasiten werden intermittierend ausgeschieden, d.h. nicht in jeder Kotprobe nden sich
Parasiten, obwohl der Igel sie oft dennoch beherbergt.Deshalb kann eine einmalige gesammelte
Kotprobe ohne Befund sein, OBWOHL das Tier vielleicht in Wahrheit durchaus
Parasiten hat. Daher sammeln wir an drei Tagen von jedem Häufchen ein bisschen
ein, bevorzugt schleimige oder grünliche Bereiche. Dann erhält man einen aussagekräftigen
Befund und kann das geschwächte Tier gezielt entwurmen. Dieser Befund teilt mit,
ob der Befall geringgradig, mittelgradig oder hochgradig ist.
Unsere Empfehlung: Den Kot in eine Parasitologie einschicken oder sich im Messenger für Adressen melden.

Sollte ein Befund vorliegen, zur Abstimmung der Medikamente gerne in der Gruppe oder über Messenger melden.
Wir haben eine Liste von Tierärzten, die sich mit der Behandlung von Igeln auskennen
und helfen auch sonst gerne weiter.

 

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2 Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.